Ist es möglich, einen Mietvertrag abzuschließen, der diesem Bedarf entspricht, wenn eine Person eine Wohnung nur für einige Monate mieten möchte?
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In diesem Fall ist es möglich, einen befristeten Mietvertrag zu vereinbaren. Diese Art von Verträgen hat eine Laufzeit von mindestens einem Monat und höchstens achtzehn Monaten. Der Vertrag muss eine spezielle Klausel enthalten, die auf die Notwendigkeit der Übergangsphase hinweist; fehlt dieser Hinweis, so hat dies zur Folge, dass der Vertrag den normalen Regeln unterliegt und die Laufzeit auf vier Jahre verkürzt wird, die um weitere vier Jahre verlängert werden können. Die Notwendigkeit des Übergangs muss durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden. Wird die Wohnung beispielsweise für die Zeit gemietet, die für den Besuch eines Studiengangs erforderlich ist, muss eine Bescheinigung über den Besuch des Kurses beigefügt werden.
Bei befristeten Mietverträgen wird die Miete frei vereinbart, außer in bestimmten Städten, die als Städte mit "hoher Wohnungsdichte" gelten, wo die Miete für solche Mietverträge der durch lokale Vereinbarungen festgelegten Miete entsprechen muss.
Hinweis: Dieser Fall betrifft das italienische Rechtssystem