Was ist zu tun, wenn bei noch laufenden Renovierungsarbeiten in den Räumlichkeiten eines Unternehmens durch den Auftragnehmer Mängel und/oder Fehler entdeckt werden? Was ist zu tun, wenn der Auftragnehmer trotz Beanstandungen die Mängel nicht beseitigt, sondern im Gegenteil die vereinbarte Vergütung einfordert und damit droht, eine gerichtliche Zahlungsaufforderung zu erwirken? Gibt es eine Möglichkeit, die Arbeiten selbst auszuführen und gleichzeitig eine andere Firma mit der Ausführung zu beauftragen?

In dem oben beschriebenen Fall ist es nicht ratsam, eine andere Firma zu beauftragen, ohne vorher den aktuellen Stand der Arbeiten offiziell überprüfen zu lassen. Dies kann durch einen Antrag auf eine technische Vorprüfung beim Gericht geschehen. Auf diesen Antrag hin ernennt das Gericht einen Sachverständigen, der auf der Grundlage der für die Aufgabe erforderlichen Fähigkeiten aus einem speziellen Verzeichnis ausgewählt wird. Der Sachverständige prüft dann den Zustand des Bauwerks und nimmt eine Bewertung des tatsächlichen Ausmaßes der Mängel und ihrer mutmaßlichen Ursachen vor. Er gibt auch an, welche Abhilfemaßnahmen zu ergreifen sind, und beziffert den niedrigeren Wert, der den ausgeführten Arbeiten beizumessen ist, falls das Unternehmen nicht willens oder in der Lage ist, die Mängel an den Arbeiten zu beheben. Anschließend legt er dem Gericht seinen Bericht vor, der einen "verbindlichen" Wert haben kann. Es ist daher möglich, mit dem Unternehmen einen Preisnachlass auszuhandeln oder es zu zwingen, die vom Sachverständigen empfohlenen Abhilfemaßnahmen durchzuführen. Sollte das Unternehmen trotz eines positiven Gutachtens, das die beanstandeten Schäden bestätigt, nicht verhandeln wollen, kann eine Klage gegen das Unternehmen in der Sache eingereicht werden, im Vertrauen darauf, dass der Richter das Gutachten im Prozess berücksichtigt. Außerdem kann man sich mit einem solchen Gutachten gut gegen die vom Auftragnehmer geforderte Zahlungsaufforderung wehren.

Hinweis: Dieser Fall betrifft das italienische Rechtssystem

Mängel bei der Ausführung von Bauarbeiten