Am 13. April 2021 hat die italienische Steuerbehörde auf die Anfrage eines Steuerzahlers sehr nützliche Informationen zur korrekten steuerlichen Behandlung von Renten aus der beruflichen Vorsorge durch private Arbeitgeber (2. Säule, BVG) für die schweizerische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge gegeben.

Diese Leistungen werden den Begünstigten direkt auf die italienischen Bankkonten der Begünstigten ausgezahlt (die Quellensteuer wird also von jeder Bank erhoben, bei der die Leistung von der BVG-Verwaltung gutgeschrieben wird, also von Ihrer Bank). Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass ein konkreter Auftrag vom Zahler (2. Säule, BVG) oder vom Empfänger (Leistungsempfänger) erteilt wird. Wenn die Bank 5 % abgezogen hat, müssen diese Erträge auch nicht mehr an die italienischen Steuerbehörden gemeldet werden.

Damit können diese Renten ähnlich behandelt werden wie die AHV-Renten die in Italien über die Banca Popolare di Sondrio an die Berechtigten ausgezahlt und weitergeleitet werden.

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Die Besteuerung der Pensionsgelder der beruflichen Vorsorge Schweiz (2. Säule, BVG)