Wenn man sich an einen Anwalt wendet und dieser - nach Durchsicht der Unterlagen - zu einem Gerichtsverfahren rät, kann man dann von vornherein sagen, ob das Verfahren wirklich gute Erfolgsaussichten hat oder ob es sich um eine "kriegstreiberische" Beratung handelt?
Das heutige Gerichtssystem sieht vor, dass den meisten Streitigkeiten ein "obligatorischer Verhandlungs- oder Vermittlungsversuch" vorausgehen muss, bei dem sich Anwälte und Mediatoren um eine gütliche Beilegung des Streits bemühen müssen. Wenn dieser Versuch nicht offiziell unternommen wird, kann das Verfahren gar nicht erst eingeleitet werden. Wenn der Rechtsanwalt den Mandanten nicht über diese vorläufige Möglichkeit/Pflicht informiert, begeht er ein Disziplinarvergehen, das bei seiner Berufskammer angezeigt werden kann. Erweist sich die Klage als offensichtlich unbegründet, haftet der Anwalt, der die Klage angestrengt hat, gegenüber dem Mandanten im Rahmen der Berufshaftung dafür, dass er seine Funktion als "bewertender Filter" nicht sorgfältig erfüllt hat.
Hinweis: Dieser Fall betrifft das italienische Rechtssystem