Darf eine Person, die sich in Italien niedergelassen hat, mit einem Fahrzeug, das ihr gehört und im Ausland zugelassen ist, im Inland fahren? Gibt es irgendwelche Formalitäten zu erledigen? Wenn ja, wie lauten sie? Was sind die Folgen, wenn die
Inverkehrbringen eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs
