Wer ist für die Instandhaltung von Balkonen zuständig, die aus der Fassade der Eigentumswohnung herausragen? Sind sie Sache des Eigentümers der Wohnung, zu der die Balkone führen, oder sind sie Sache der Wohnungseigentümer? Die Rechtsprechung hat entschieden, dass die
Aufteilung der Balkonkosten
