In einem Fall, den unsere Kanzlei kürzlich betreut hat, hatten mehrere Käufer einen Vorvertrag zum Kauf eines Ferienhauses in einer noch im Bau befindlichen Wohnanlage unterzeichnet. Nach Zahlung der Anzahlung und einiger Abschlagszahlungen, die an den Baufortschritt geknüpft waren, verlangsamten
Schutz für käufer von im bau befindlichen immobilien

