Kauf einer Immobilie in Italien für Schweizer Staatsangehörige: Kurzanleitung und Gegenseitigkeit LAFE

Kauf einer Immobilie in Italien für Schweizer Staatsangehörige: Kurzanleitung und Gegenseitigkeit LAFE

Schweizer Staatsangehörige können aufgrund des in Art. 16 der Einleitenden Bestimmungen zum italienischen Zivilgesetzbuch verankerten Grundsatzes der Gegenseitigkeit Immobilien in Italien erwerben, was mit den Bestimmungen des Schweizer Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer (BewG) voll und ganz