In Handelsverträgen und Kaufvorverträgen (Immobilien, Unternehmenszweige, Lieferungen, Partnerschaften) ist die Bestätigungsanzahlung ein häufig genutztes Instrument zum Selbstschutz, um das Risiko einer Vertragsverletzung durch die Gegenpartei zu bewältigen. Bei schwerwiegender Vertragsverletzung kann die erfüllende Partei nämlich vom Vertrag zurücktreten und die erhaltene Anzahlung einbehalten oder das Doppelte der geleisteten Anzahlung verlangen, ohne auf ein Urteil zur Feststellung der Vertragsauflösung warten zu müssen, sofern die Voraussetzungen gemäß Art. 1385 des italienischen Zivilgesetzbuches erfüllt sind
Die jüngste einschlägige Rechtsprechung, darunter verschiedene Urteile des Gerichts von Turin aus dem Jahr 2025, hat bekräftigt, dass der auf der Grundlage der Anzahlung ausgeübte Rücktritt kein „freier Rücktritt“ ist, sondern eine besondere Form der Vertragsauflösung wegen Nichterfüllung: Die Nichterfüllung muss objektiv schwerwiegend und der Gegenpartei zuzurechnen sein, wobei dies konkret im Hinblick auf das Interesse des Gläubigerunternehmens zu beurteilen ist. Die Richter betonen zudem, dass der Antrag auf Einbehaltung der Anzahlung oder auf Zahlung des doppelten Betrags de facto die Ausübung des Rücktrittsrechts gemäß Art. 1385 ZGB beinhaltet, auch wenn der Antrag vor Gericht als Klage auf Vertragsauflösung formuliert wird.
Für Unternehmen bedeutet dies heikle strategische Entscheidungen:
Wenn die Gegenpartei vertragsbrüchig ist, muss entschieden werden, ob der Rücktritt mit Einbehaltung/Verdopplung der Anzahlung ausgeübt wird oder ob auf gerichtliche Vertragsauflösung und vollständigen Schadensersatz hingewirkt wird, wobei Überschneidungen oder miteinander unvereinbare Ansprüche vermieden werden sollten;
Wenn das Unternehmen eine Rücktrittsaufforderung und eine Forderung nach Rückzahlung des doppelten Betrags der Anzahlung erhält, muss geprüft werden, ob die beanstandete Vertragsverletzung tatsächlich schwerwiegend ist und ob der Rücktritt ordnungsgemäß und rechtzeitig ausgeübt wurde, um angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
Eine ungenaue Formulierung der Klauseln zur Anzahlung sowie eine unvorsichtige Handhabung der Rücktrittserklärungen können die Position des Unternehmens gefährden: Es besteht die Gefahr, die Anzahlung zu verlieren, das Doppelte des erhaltenen Betrags zurückzahlen zu müssen oder den gewünschten Schadensersatzanspruch verweigert zu bekommen. Es ist daher unerlässlich, bereits in der Verhandlungsphase die Höhe der Anzahlung festzulegen, deren Regelung mit etwaigen Vertragsstrafen und ausdrücklichen Auflösungsklauseln abzustimmen und eine klare Formulierung hinsichtlich der Modalitäten der Ausübung des Rücktritts sowie des Verbleibs der gezahlten Beträge vorzusehen.
Die Anwaltskanzlei Pogliani unterstützt Unternehmen, Unternehmer und Gewerbetreibende bei der Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen, die eine Bestätigungsanzahlung vorsehen, bei der vorgerichtlichen Streitbeilegung (Mahnungen, Kündigungsschreiben, Rügen wegen Vertragsverletzung) sowie in Zivilverfahren zur Vertragsauflösung, Einbehaltung oder Rückzahlung des doppelten Betrags der Anzahlung. Die Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, schnelle und wirtschaftlich tragbare Lösungen anzubieten: Wenn möglich, wird eine gütliche Beilegung der Streitigkeit bevorzugt; alternativ werden gezielte gerichtliche Schritte eingeleitet, die auf einer gründlichen Analyse des Vertrags, der Verhandlungsunterlagen und der jüngsten Rechtsprechung in diesem Bereich basieren.
